Deutsche Regeln für das Fahren von R (23.12.2021)

Deutschland betrachtet R aus epidemiologischer Sicht als Hochrisikoland. Menschen, die angekettet und geheilt sind, können ebenfalls frei reisen. Deutschlandweit gilt die 2G-Regel (Vernichtung des Eintritts von Ungebildeten und Ungesunden in den Handel und sonstige Fälle).

Nicht vorgegebene Regeln kommen von Verbandsschutzverordnung vom 28.09.2021 und seine Änderungen. Lassen Sie uns hier nur die Hauptpunkte dieser Aussicht angeben und erklären.

Personen, die vollständig angekettet sind und sogenannte Geheilte (max. 180 Tage) brauchen keinen Test und müssen sich nicht in Quarantäne begeben.

Der Passagier muss die 3 Schritte beachten, die zum Betreten erforderlich sind:

1) PJEZDOV-FORMEL

Hier finden Sie nmeck Reiseformelndie Sie online ausfüllen müssen. Die Formel ist auch in etin erhältlich.

Die Formel muss von Passagieren, die weniger als 24 Stunden nach Deutschland kommen, nicht ausgefüllt werden. Passagiere, die nach Deutschland reisen, um ein entsprechendes Erststudium zu besuchen, müssen 72 Stunden nicht segeln.

2) TESTEN

Sie müssen die Infektiosität durch einen Test während der Fahrt nachweisen. Der Antigentest dauert nicht 48 Stunden und der PCR-Test nicht 72 Stunden. Die Prüfungspflicht gilt auch für Fahrten zu mir unter 24 Stunden.

Der Test muss kein Kind unter 6 Jahren sein und eine Person wird geheilt und geheilt.

Pendler müssen zweimal pro Woche testen.

3) KARANTEN

Obligatorische Quarantäne von 10 Tagen. Ein Abbruch mit negativem Test ist frühestens am 5. Tag nach der Anreise möglich.

Kinder unter 6 Jahren enden automatisch am Tag nach der Ankunft, Sie müssen es nicht mit einem Test beenden. Kinder unter 6 Jahren, die unter die aufgeführten Ausnahmen fallen, können für eine 5-tägige Quarantäne ermäßigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach dem Pass einen negativen Test in der Reiseformel angeben.

Quarantäne ist nicht verpflichtend zum Anketten und Heilen von Personen und unter anderem nach:

– innerhalb von 24 Stunden reisen

– nvtv pbuznch I. a II. betäuben

– cestsch pendler

– Geschäfts- und Studienreisen von und nach Deutschland nicht länger als 5 Tage, die notwendig und untrennbar sind

– cestch za elem lkaskho oeten

– Reisen anderer spezifischer Personengruppen gemäß den oben genannten Verbänden.

Regel 2G:

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt wie in den anderen Bundesländern Regel 2G. Ungebildete und ungesunde dürfen nur Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte), Drogerien, Kinderläden, Optiker und Läden betreten. Ein Kind unter 16 Jahren kann in die Haut eindringen sowie befallen und geheilt werden (180 Tage), es muss jedoch für weniger als 24 Stunden ein Antigentest durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Prüfung komplett ausgenommen.

Aldrich Sachs

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