Der deutsche Geheimdienst darf seine eigenen Bürger durch eine Gesetzeslücke überwachen

Auch der deutsche Geheimdienst BND darf deutsche Staatsbürger überwachen. Ermöglicht wird dies durch eine Gesetzeslücke, die der deutsche Gesetzgeber bei der Untersuchung der Spionageaktivitäten der US-Geheimdienste entdeckt hat.

Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist vor allem die Beschaffung politischer, wirtschaftlicher, militärischer und anderer Informationen aus dem Ausland. Allerdings ist es normalerweise verboten, eigene Bürger oder deutsche Unternehmen auszuspionieren.

Doch ein ehemaliger BND-Anwalt sagte diese Woche im Bundestag, dass Deutsche, die für ausländische Unternehmen im Ausland arbeiten, nicht geschützt seien. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Anrufe oder E-Mails, die arbeitsbedingt sind, mit dem Arbeitgeber verknüpft sind. Und im Falle eines ausländischen Arbeitgebers kann der BND diese Kommunikation abhören.

Ein problematisches Thema

Die Aktivitäten der Geheimdienste sind zu einem der meistbeobachteten Themen in Deutschland und anderen Ländern geworden, nachdem im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die elektronische Kommunikation von Hunderttausenden von Menschen auf der ganzen Welt überwacht hat.

Die deutsche Wochenzeitung Der Spiegel schrieb im vergangenen Oktober, dass die US-Geheimdienste angeblich Sie verfolgten auch das Mobiltelefon Bundeskanzlerin Angela Merkel und dass dies möglicherweise schon seit einigen Jahren der Fall ist. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe leitete daraufhin Ermittlungen gegen die NSA ein. Allerdings habe dies auch nach einem halben Jahr noch keine Ergebnisse gebracht, berichtete die aktuelle Ausgabe des deutschen Nachrichtenmagazins Focus.

Katrin Taube

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