Den Kontrollen zufolge hat die überwiegende Mehrheit der Energiemakler das Vertrauen der Kunden missbraucht

Auch die Energieregulierungsbehörde (ERÚ) hat in den vergangenen Tagen auf betrügerische Energiehändler, sogenannte Energiebetrüger, aufmerksam gemacht.

Die Inspektion hat im vergangenen Jahr insgesamt 15 Inspektionen durchgeführt. In 13 von ihnen stellte es einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz fest, das sind knapp 87 Prozent der Fälle. Wegen Fehlverhaltens wurden 24 Bußgelder in Höhe von 8,84 Millionen Kronen verhängt. Die meisten Fälle gab es in Prag und in der Region Mittelböhmen.

Die Kontrollen der ČOI konzentrierten sich auf das Angebot und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Energielieferverträgen, insbesondere den Inhalt abgeschlossener Energieliefervermittlungsverträge. Die Vermittler verwendeten am häufigsten betrügerische Praktiken, unlautere Geschäftspraktiken oder informierten nicht über die Möglichkeiten von Beschwerden. In einigen Fällen brachen sie mehrere Regeln auf einmal.

Die Inspektion begann die meisten Inspektionen auf der Grundlage von Verbrauchereingaben. Aus ihnen ging hervor, dass sich die Anbieter vor allem an ältere Menschen richteten, die sie telefonisch kontaktierten oder direkt an ihrem Wohnort besuchten. „Sie haben ihre Vertrauenswürdigkeit missbraucht und durch falsche und unvollständige Angaben versucht, sie dazu zu bringen, Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen oder gar eine Vollmacht zu unterzeichnen, auf deren Grundlage sie später ohne ihr Wissen weitere Schritte unternehmen könnten“, so der Sprecher ČOI.

Seit letztem Juli hat das Energieregulierungsamt die Aufsicht über die Vermittler von ČOI übernommen. Über 800 juristische oder natürliche Personen beantragten die Registrierung, ERÚ registrierte 626 von ihnen. In den letzten Wochen verzeichnete ERÚ zudem dutzende Beschwerden über sogenannte Energiebetrügereien. Verbraucher melden der Geschäftsstelle unter anderem Verstöße gegen das Haustürverkaufsverbot oder falsche oder irreführende Angaben von Gewerbetreibenden.

Katrin Taube

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