Daueraufenthaltsrecht in Deutschland: Voraussetzungen für Polen

Leben in Deutschland: Daueraufenthaltsrecht in Deutschland – Nach den Vorschriften haben EU-Bürger da sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sie erwerben das Recht auf Daueraufenthalt. Stellt sich jedoch vor Ablauf dieser Frist heraus, dass sie nicht ausreichend sind Einkommen, um in Deutschland bleiben zu können, kann ihnen das Aufenthaltsrecht entzogen werden.
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Aufenthalt in Deutschland – Formalitäten, die bei der Einreise erledigt werden müssen

Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, kommen Sie hierher wohnen, studieren oder arbeiten Sie müssen sich innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Fristen für die obligatorische Registrierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Besuch bei der Stadt oder Gemeinde ist der wichtigste Schritt beim Umzug nach Deutschland, da Sie dort eine Anmeldebescheinigung erhalten. Sie benötigen es für viele Dinge, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung beim Arbeitsamt. Weiterlesen: So melden Sie sich in Deutschland an: Melden Sie sich Schritt für Schritt in Deutschland an

Nachweis der Einkünfte in den ersten fünf Jahren des Aufenthalts in Deutschland

Von drei Monaten bis zu fünf Jahren können deutsche Beamte prüfen, ob Sie weiterhin in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Um länger in Deutschland zu bleiben, müssen Sie einen haben gesetzliches Mindesteinkommen und Krankenversicherung.

Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland – Voraussetzungen

Nach Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration EU-Bürger nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland erwerben. Das bedeutet, dass sie unabhängig von den Freizügigkeitsbedingungen ein Aufenthaltsrecht haben. Unmittelbar nach der Antragstellung bei der Ausländerbehörde erhalten EU-Bürger eine Niederlassungsbescheinigung.

Dies gilt auch Familienmitglieder und nahe Verwandte, wenn sie sich seit fünf Jahren zusammen mit einem EU-Bürger rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Wenn sie selbst keine EU-Bürger sind, erhalten sie innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung eine Daueraufenthaltskarte.

In besonderen Fällen haben EU-Bürger das Recht auf Daueraufenthalt auch vor Ablauf von 5 Jahren. Sie wird insbesondere in folgenden Fällen fällig: Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Alter von 65 Jahren, vorzeitige Pensionierung, vollständige Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (§ 4a Abs. 2 FreizügG/EU).
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Quelle: eu-gleichbehandlungsstelle.de, PolskiObserwator.de

Karla Bergmann

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