Das Bundesverfassungsgericht blockiert die Ratifizierung des Recovery-Fonds

Ein unerwarteter und ungewollter Stopp des Recovery Fund. Der Bundesgerichtshof hat den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmayer angewiesen, das Ratifizierungsgesetz für den Europäischen Sanierungsfonds nicht zu ratifizieren, bis das Gericht die verfassungsrechtliche Legitimität der bereits von den beiden deutschen Kammern, dem Bundestag und der Bundesrat.

Der rechtsextreme Ökonom Bernd Lucke, Gründer der AfD – der Partei, aus der er später austrat – und dann der Lkr (Liberalkonservative Reformer) überbrachte – zusammen mit weiteren 2.200 Bürgern, organisiert in der politischen Bewegung Bündnis Bürgerwille – einen dringenden Appell was die Sperrung notwendig machte. Das Kommuniqué des Obersten Gerichtshofs macht keinen Hinweis auf die erforderliche Zeit für eine Verurteilung, aber eine Zwischenentscheidung könnte schnell getroffen werden. Auch Lucke und Bündnis Bürgerwille bestritten die quantitative Lockerung der EZB.

Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass das Karlsruher Gericht versucht, europäische Initiativen zur Währungs- und Finanzintegration zu blockieren, da es die deutschen Steuerzahler auffordern könnte, sich für Entscheidungen anderer Regierungen zu verantworten. Hauptgrund der Berufung ist auch hier das Argument, dass die schwachen Länder der Europäischen Union ihren Teil der Schulden nicht zurückzahlen könnten, was Deutschland dazu zwinge, Summen von ungewissem Wert, aber dennoch als sehr hoch eingeschätzt zu übernehmen.

Aus ähnlichen Gründen forderte das deutsche Verfassungsorgan vor knapp einem Jahr, im Mai 2020, die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit der Wertpapierkäufe im Wege der quantitativen Lockerung zu begründen. Als Konsequenz des Urteils wäre es abstrakt möglich gewesen, der Deutschen Bundesbank die Teilnahme an dem Programm mit begrenzten Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftspolitik der Eurozone zu untersagen.

Auch das Urteil, das durch den Start des Pepp-Pandemieprogramms – das das Gericht selbst von der Entscheidung ausgenommen hat – faktisch überwunden wurde, ist ebenfalls toter Buchstabe geblieben. Sie sah unter anderem vor, die erworbenen Wertpapiere im Wege der quantitativen Lockerung zu verkaufen. Die EZB als Gemeinschaftsinstitution antwortet jedoch nur auf den Europäischen Gerichtshof, der 2018 – vom Bundesverfassungsgericht selbst zum Eingreifen aufgerufen – die Zukäufe als legitim bezeichnet hatte.

Aldrich Sachs

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