Die wichtigste gesellschaftliche Reform, die im 2021 besiegelten Koalitionsvertrag zwischen dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seinen umweltschützerischen und liberalen Partnern (FDP) vorgesehen ist, soll die Legalisierung von Cannabis in Deutschland bald Realität werden lassen. Vor der Presse stellten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister (Grüne) Cem Özdemir am Mittwoch, 12. April, die Grundzüge eines Gesetzentwurfs vor, der bis Ende des Monats fertiggestellt sein soll Ziel ist es, dieses Jahr in Kraft zu treten.
Der Plan der Regierung besteht aus zwei Teilen. Die erste sieht die Gründung gemeinnütziger Vereine vor, die unter der Aufsicht der öffentlichen Behörden Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder liefern können. Diese ausschließlich Erwachsenen vorbehaltenen „Cannabis-Clubs“, deren Mitgliederzahl auf fünfhundert begrenzt ist, dürfen nicht in der Nähe von Kindergärten und Schulen eingerichtet werden – der Mindestabstand muss noch festgelegt werden – und der Aufenthalt dort ist verboten. Ich rauche und trinke dort Alkohol.
Während der Besitz und Konsum von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten ist, dürfen Erwachsene nun bis zu 25 Gramm besitzen und drei weibliche Cannabispflanzen anbauen, die wegen ihres höheren THC-Gehalts, dem verantwortlichen Molekül, am begehrtesten sind für die psychotrope Wirkung. In diesem Punkt gilt das Gesetz rückwirkend. Mit anderen Worten: Personen, die wegen des Besitzes von Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, können diesen aus ihrem Strafregister streichen lassen, sofern die betreffende Menge weniger als 25 Gramm betrug.
Der zweite Teil des von der Bundesregierung vorgelegten Plans sieht die Eröffnung von auf den Verkauf von Cannabis spezialisierten Geschäften in einigen Testregionen mit staatlich erteilten Lizenzen vor. Das ist auf fünf Jahre angelegt Das Experimentieren wird Gegenstand eines sein „wissenschaftliche Bewertung, die die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie auf den Schwarzmarkt misst“gemäß den Bedingungen des am Mittwoch vorgestellten Gesetzesentwurfs.
Ein weniger ehrgeiziger Plan
In einer ersten Fassung ihres im Oktober vorgelegten Plans hatte die Bundesregierung vorgesehen, dass solche Geschäfte flächendeckend eröffnet werden könnten. Allerdings musste er seine Kopie überarbeiten, da das Projekt Gefahr lief, gegen das Recht der Europäischen Union (EU), insbesondere gegen den Rahmenbeschluss vom 25. Oktober 2004, zu verstoßen „Straftaten und Strafen im Bereich des Drogenhandels“. In diesem Text heißt es insbesondere, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Sanktionsmaßnahmen ergreifen muss „die Herstellung, die Herstellung, die Gewinnung, die Zubereitung, das Angebot, das Anbieten zum Verkauf, den Vertrieb, den Verkauf, die Lieferung, die Vermittlung, den Versand und den Transport von Arzneimitteln“.
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