Die Politiker der Regierungskoalition haben zu Beginn ihrer Amtszeit eine umfassende Liste von Änderungen vorgelegt, die sie in den kommenden Monaten und Jahren einführen wollen. Einige dieser Pläne betreffen Themen, die sich direkt auf Mitarbeiter beziehen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Änderungen, die implementiert werden müssen.
Der zwischen SPD, Grünen und FDP geschlossene Koalitionsvertrag enthält eine Reihe von Änderungen, die für alle Bundesbürger gelten. Darunter finden sich Bestimmungen zu wirtschaftlichen Fragen, Sozialleistungen oder Vergütungen. Nachfolgend finden Sie die Änderungen, die für Mitarbeiter, Studenten und Praktikanten gelten.
1. Mindestlohn
Eine der wichtigsten Änderungen im Koalitionsvertrag betrifft Millionen Menschen in Deutschland und den Mindestlohn. Der Kurs soll von derzeit 9,60 EUR auf 12 EUR angehoben werden. Zudem soll die Mindestlohnkommission die Lohnuntergrenze wieder herstellen. Ab dem 1. Januar 2022 soll der pro Stunde erhaltene Betrag laut Plan erhöht werden.
2. Arbeitszeit
Die Regierungskoalition erwartet diesbezüglich zunächst keine großen Veränderungen und will weiterhin am 8-Stunden-Tag festhalten. 2022 sollen jedoch neue befristete Regelungen in Kraft treten, nach denen Arbeitnehmer über Tarifverträge eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung wählen können. Auch bei den Schichten wird die maximale Arbeitszeit berücksichtigt, die vorübergehend bis zu zehn Stunden pro Tag beträgt.
3. Homeoffice
Im Jahr 2022 steht den Mitarbeitern weiterhin die aktuelle Flatrate für die Arbeit im „Homeoffice“ zur Verfügung. Die Arbeitnehmer können somit für jeden Tag, an dem sie in der eigenen Wohnung arbeiten, 5 Euro von ihrer Steuererklärung abziehen. Davon können maximal 600 Euro pro Jahr abgezogen werden.
4. Miniarbeit
Außerdem will die Regierungskoalition die Grenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro anheben. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die unter solchen Bedingungen arbeiten, mit weiteren Änderungen rechnen, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Laut Koalitionsvertrag soll die Quotengrenze für Stellen mit reduzierten Krankenversicherungsbeiträgen von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht werden.
5. Ausbildung für junge Leute
Die von den Koalitionsparteien getroffenen Vereinbarungen führen dazu, dass letztlich alle Jugendlichen auf eine Lehrlingsstelle zählen können, die ihnen „den Zugang zu einer vollqualifizierten Berufsausbildung ermöglicht, die in jedem Betrieb Priorität haben sollte“.
6. Weiterbildung
Geplant ist auch die Einführung einer berufsbegleitenden Ausbildung, beispielsweise zum Nachholen von Berufsabschlüssen oder zur Neugestaltung des Berufsweges, sowie im Falle einer Qualifizierungszulage. Arbeitssuchende sollen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 150 € sowie auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nach der Weiterbildung haben. Für Arbeitslose mit Grundsicherung finanziert die berufliche Weiterbildung eine vollqualifizierende Ausbildung, unabhängig von ihrer Dauer.
7. Studiendarlehen
Das Bildungsstipendium soll nach Plänen der Regierung länger und unabhängiger vom Elterneinkommen bei steigenden Mieten gezahlt werden. Außerdem ist geplant, das Budget für Doktorandendarlehen aufzustocken und die Lehrlingsfortbildung zu finanzieren.
Eine Reihe weiterer Änderungen an den Plänen
Die von der Regierungskoalition geplanten Veränderungen gelten nicht nur für Arbeitnehmer oder Studierende. Zu den wichtigsten zählt unter anderem das Bürgergeld. Politiker möchten Bürgerinnen und Bürgern Geld auszahlen, ohne ihr Eigentum anzurechnen und die Wohnung zu überprüfen. Dank ihnen konnten sie ihr Vermögen vermehren und in eine höhere soziale Schicht aufsteigen.
Darüber hinaus sind u.a. auch eine Steuerreform im Rahmen der sogenannten Realtrennung (gilt für Frauensteuern), eine Familienzulage bei der „Familien- und Alltagsbegleitung“, Mieterschutz, Abgasemissionen oder Lebensmittelpreise.
Quelle: Merkur.de / Foto: depositphotos.com von monticello
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