Deutschland hat am Montag die erste Hafteinrichtung für diejenigen eröffnet, die sich weigern, die angeordnete Quarantäne einzuhalten. Es liegt im Norden des Landes in Schleswig-Holstein und ist Teil einer stillgelegten Jugendstrafanstalt. Das deutsche Infektionskrankheitengesetz erlaubt die Inhaftierung von nicht unter Quarantäne stehenden Personen, das letzte Wort hat aber das Gericht.
Als erstes Bundesland beschließt Schleswig-Holstein, Quarantäneverweigerer in Gewahrsam zu nehmen. Die Lösung in Form einer Zwangsquarantäneunterbringung in vom Sicherheitsdienst bewachten Hotels hält er nicht für die richtige. Einen ähnlichen Weg will auch Sachsen gehen.
Schleswig-Holstein hat in einer Justizvollzugsanstalt am Stadtrand von Neumünster sechs Zellen für Quarantänesünder reserviert. Diejenigen, die gezwungen werden, hier zu bleiben, dürfen die Einrichtung während der Isolationszeit nicht verlassen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Sträflingen können sie jedoch ein Mobiltelefon oder einen Laptop behalten.
Deutsch Deutschlandfunk teilte mit, die Behörden hätten bereits mehrere Anträge auf Zwangsquarantäne erfasst. Diejenigen, denen eine solche Isolation drohte, entschieden sich jedoch schließlich, die Bedingungen der häuslichen Quarantäne einzuhalten.
Kritiker einer solchen Praxis befürchten, dass die Behörden sie missbrauchen. Lokale Beamte lehnen dies jedoch ab und betonen, dass die Inhaftierung nur der letzte Schritt sei, nachdem alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien.
Vor dem Einschluss in eine Zelle hat die Polizei wiederholt festgestellt, dass sie die häusliche Quarantäne nicht einhält. Es folgt ein offizieller Polizeiaufruf, die betreffende häusliche Isolation nicht zu verlassen. Hört er diese nicht, entscheidet das Gericht über Haft. Die Dauer der Zwangsschließung wird dann durch die verbleibende Quarantäne begrenzt.
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