Deutschland untersucht, ob Google seine marktbeherrschende Stellung beim Umgang mit Nutzerdaten missbraucht | Technologie

Das deutsche Kartellamt hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Google im Umgang mit Daten die Marktbeherrschung missbraucht.

Im Fokus der Analyse stehen die Einheiten des Unternehmens in Deutschland und Irland sowie Alphabet, die Muttergesellschaft von Google.

Das Bundeskartellamt des Landes sagte, bei der Untersuchung werde geprüft, ob der Technologieriese den Nutzern genügend Auswahlmöglichkeiten bei der Verwendung ihrer Daten für die von ihm angebotenen digitalen Dienste bietet.

Kürzlich wurde Google in Italien wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Geldstrafe von 102 Millionen Euro verurteilt. Der Wert wurde festgelegt, nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Konkurrenz-App von Maps bei Google Play zu akzeptieren.

Im Oktober 2020 verklagte das US-Justizministerium Google wegen eines Suchmaschinenmonopols. Die Agentur behauptet, das Unternehmen habe gegen das Kartellrecht verstoßen, indem es andere Unternehmen dafür bezahlt habe, seine Suchmaschine zu privilegieren.

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Als die Ermittlungen in Deutschland begannen, sagte Google, dass die Leute seine Dienste nutzen, weil sie nützlich sind, und nicht, weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden.

„Wir geben den Menschen eine einfache Kontrolle darüber, wie ihre Informationen verwendet werden, und wir schränken die Verwendung personenbezogener Daten ein“, sagte Sprecher Ralf Bremer. Er erklärte weiter, dass Google die Agentur bei ihren Ermittlungen unterstützen werde.

Missbrauch einer beherrschenden Stellung?

Die Regulierungsbehörde wird prüfen, ob Googles Angebot an digitalen Diensten, darunter die Suche, YouTube, Maps, das Betriebssystem Android und der Browser Chrome, auf eine marktbeherrschende Stellung des Unternehmens hindeuten.

„Das Geschäftsmodell von Google basiert im Wesentlichen darauf, Daten seiner Nutzer zu verarbeiten“, sagte Bundeskartellamtschef Andreas Mundt.

„Wir werden die Bedingungen der Verarbeitung von Nutzerdaten sorgfältig prüfen. Eine zentrale Frage ist, ob Verbraucher bei der Verwendung ihrer Daten durch Google ausreichende Wahlmöglichkeiten haben, wenn sie Google-Dienste nutzen möchten“, erklärt Mundt.

Das Bundeskartellamt hat Nutzerdaten wettbewerbsrechtlich behandelt. Die Position wird von Kritikern angefochten, die sagen, dass die Angelegenheit in den Geltungsbereich der EU-Datenschutzgesetze falle.

Das Gremium hat 2019 die Verarbeitung von Daten von Facebook-Nutzern eingeschränkt. Die Maßnahme führte zu einem langen Rechtsstreit, der nun vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, der entscheiden muss, ob die Regulierungsbehörde ihre Befugnisse überschritten hat.

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Aldrich Sachs

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