Patatras. Nach seiner Geburt mit einer Zange hat der European Recovery Fund gerade einen schweren Rückschlag erlitten. Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verlangt, das Gesetz zur Genehmigung dieses mit 750 Milliarden Euro ausgestatteten künftigen Finanzierungsinstruments nicht zu ratifizieren.
Die beiden Kammern des Deutschen Bundestages, am Donnerstag der Bundestag, am Freitagmorgen der Bundesrat, hatten gerade grünes Licht für den Gesetzestext gegeben. Es fehlte nur noch die Unterschrift des Präsidenten. Vor einer Verkündung wollen sich die Richter des Karlsruher Gerichts allerdings mit einer summarischen Berufung befassen, die auf den gemeinsamen Schuldenmechanismus des Sanierungsfonds abzielt.
Neuer Rückschlag für Angela Merkel
Ausgangspunkt dieser Klage ist das Bündnis Bürgerwille, dem mehr als 2.250 Bürger unter der Führung des ehemaligen Vorsitzenden der rechtsextremen Partei (AfD), Bernd Lucke, angehören. Die Entstehung einer solchen Verschuldung sei für Deutschland ein zu großes finanzielles Risiko, um vertretbar zu sein.
Machtlos, ihrem Land neue Beschränkungen aufzuerlegen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erleidet Angela Merkel damit einen neuen schmerzlichen Rückschlag. Tatsächlich hat sie die Erschaffung dieses Instruments der Erweckung seit seiner Konzeption vor einem Jahr mit Emmanuel Macron mit allen Mitteln verteidigt. Sein Prinzip besteht darin, auf der Grundlage des Unionshaushalts gemeinsame europäische Schulden zu begeben, diese vorrangig an die am stärksten von der Krise betroffenen Länder umzuverteilen und sie künftig im Verhältnis zur Beteiligung jedes Mitgliedstaats am europäischen Haushalt zurückzuzahlen ( durch Bereitstellung neuer Ressourcen speziell für die Europäische Union).
Der Putsch von Bündnis Bürgerwille riskiert auch, die Reihen der Gegner des gemeinsamen rheinischen Schuldenmechanismus zu stärken, der ihrer Meinung nach mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist. Insbesondere hat die AfD bereits angekündigt, die Verfassungswidrigkeit des Sanierungsfonds anfechten zu wollen. Aber in Deutschland herrscht ein breiteres Misstrauen gegenüber der Fähigkeit der südlichen EU-Staaten, ihre Schulden zurückzuzahlen.
Der Fonds erfordert die Einstimmigkeit der 27
Das Gericht Karlsruhe ist darüber hinaus bereits im Rahmen der Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft der Europäischen Zentralbank mit derartigen Fragen befasst worden. Trotz ihrer Zurückhaltung gaben die obersten Richter wie im Vorjahr mit deutlichen Vorbehalten grünes Licht.
Ihre Entscheidung über die summarische Berufung des Bündnis Bürgerwill wird umso mehr befolgt, als sie für den Fonds ausschlaggebend sein wird, der die EU-Mitglieder entlasten soll, während die Pandemie weiterhin ganze Landstriche ihrer Volkswirtschaften hart trifft. Die Europäische Kommission kann erst nach Ratifizierung der Entscheidung durch alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit der Aufnahme der Kredite und der Zahlung beginnen. Bisher haben zehn Mitgliedstaaten ihre Ratifizierung notifiziert, darunter Frankreich, Italien und Spanien.
Wir bei der Kommission versuchen im Moment, die Situation nicht zu dramatisieren. Ein Sprecher sagte sich: „ von der Legalität überzeugt „Vom europäischen System und erinnert daran, dass es so ist“ zentral „Um zu seiner raschen Zustimmung durch die Mitgliedsstaaten zu gelangen“, vor allem angesichts der Herausforderungen durch die Pandemie „. Brüssel will glauben, dass das Verfassungsgericht entscheidet“ schnell »Und erinnert daran, dass das Ziel tatsächlich die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten vor Ende des zweiten Quartals ist.
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