Deutschland: Polizeihunde nach neuem Tiermissbrauchsgesetz suspendiert

Zwangsruhe für Bürgerwehren auf allen Vieren. Von den rund 130 Hunden, die die deutsche Polizei vor allem in Berlin einsetzt, sind rund 49 vom Dienst suspendiert. Ihre Mobilisierung widerspricht einem neuen Gesetz gegen Tiermissbrauch, das seit dem 1. Januar in Kraft ist.

Diese Hunde greifen ein, um vermisste Personen zu finden, Drogen oder Sprengstoffe aufzuspüren, aber manchmal auch bei Festnahmen. Sie werden dann mit speziellen Halsbändern ausgestattet, die es den Beamten ermöglichen sollen, das Tier festzuhalten, wenn ein Angriff für notwendig erachtet wird.

Konkret, wenn der Hund auf einen Verdächtigen „freigelassen“ wird, muss sein Herrchen den Angriff jederzeit beenden können. Der Agent zieht dann an diesem Halsband, das die Atemwege des Tieres einschränkt, damit es wieder zur Ruhe kommt.

Diese Technik zielt darauf ab, die Aggressivität des Hundes so zu kontrollieren, dass sie der Polizei bei ihrer Mission hilft, ohne den Festgenommenen ernsthaft zu verletzen oder gar zu töten. Eine Methode, die nach diesem neuen Gesetz nicht mehr zugelassen ist, verkündete die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Zur Begründung ihrer Entscheidung stützte sich die Regierung auf wissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Strafreize „dem Konzept des Tierschutzes widersprechen“, spezifiziert die Wächter.

Diese neuen Regeln wurden hauptsächlich eingeführt, um den Besitz von Hunden in Privathaushalten in Deutschland zu regeln, gelten jedoch für alle, auch für Wachhunde. Sie definieren neue Maßstäbe für die Gesamthaltung und Pflege von Hunden, in der Zucht oder in deutschen Heimen.

Missbrauch nimmt während der Pandemie zu

Insbesondere müssen die Größe, Belüftung und Temperatur des Zwingers angemessen sein, der Halter muss seinem Tier ausreichend Zeit geben und dieses muss in der Lage sein, mit anderen Hunden in Kontakt zu treten. Es ist verboten, es angekettet zu halten, außer in besonderen Fällen, und alle Geräte oder Praktiken, die Schmerzen verursachen, z. B. Quetschkragen, sind verboten.

Für Julia Klöckner war diese Aktualisierung der Praxis lange Zeit notwendig, aber mit der Pandemie noch wichtiger geworden. Ihren Angaben zufolge haben viele Deutsche ohne Erfahrung mit Tieren diese während der Krise adoptiert und die Missbrauchsfälle haben zugenommen. Dieses Gesetz zielt auch darauf ab, Besitzer von Zoohandlungen und Züchter in Bezug auf das Thema Tierschutz stärker verantwortlich zu machen.

Innerhalb der Polizei scheint man mit den Folgen dieser neuen Gesetzgebung nicht gerechnet zu haben. Die Berufsgewerkschaft GdP forderte hierzu die Intervention der Bundesinnenministerin Nancy Fraeser. „Wir sind völlig offen für innovative Trainingsmethoden, bei denen man sich keine Schmerzen zufügen muss. Aber im Moment kennen wir keine“, bedauert die Instanz.

Aus Befürchtung, dass die Sperrung von Polizeihunden „schwerwiegende Folgen für die innere Sicherheit“ haben könnte, forderte Stephan Kelm, Vizepräsident der Berliner Sektion der GdP, eine schnelle Lösung. Laut Thilo Cablitz, einem Sprecher der Polizei, wurden diesbezüglich Gespräche mit dem Innenministerium in Berlin aufgenommen.

Aldrich Sachs

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