Das Bundeskriminalamt (BKA) kaufte heimlich die Spyware Pegasus zur Überwachung von Verdächtigen. enthüllen Dienstag, 7. September die Tageszeitungen Zeit und Sueddeutsche Zeitung. Trotz der rechtlichen Fragen, die der Einsatz dieser Software in Deutschland aufwirft, hat das BKA einen Vertrag mit dem israelischen Unternehmen NSO Group geschlossen, das Pegasus vertreibt, wie aus mehreren Quellen des Landessicherheitsdienstes hervorgeht. Eine parlamentarische Anhörung zu diesem Thema soll am Dienstag stattfinden.
NSO verkauft Pegasus nur an Strafverfolgungs- und Geheimdienste. Sobald das Programm auf einem iPhone oder Android installiert ist, können Sie das Telefon in Echtzeit überwachen, Gespräche mithören, die Geolokalisierung des Geräts kennen und sogar die Kamera aktivieren oder die Kurierarchive aufzeichnen. Im Juli hat ein internationales Medienkonsortium, darunter insbesondere die deutschen Medien Zeit und Sueddeutsche Zeitung, ebenso gut wie Die Welt, enthüllte mehrere groß angelegte illegale Nutzungen der Software. Eine von diesen Medien eingesehene Liste mit 50.000 potenziellen Software-Zielen hatte ergeben, dass Pegasus zahlreiche Anwälte, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten ausspioniert hatte. Auch ein Dutzend Staats- und Regierungschefs standen auf der Liste, darunter Emmanuel Macron, sowie Minister und Diplomaten, in Frankreich wie in anderen Ländern.
2017 nahm das BKA an einer Demonstration der Fähigkeiten von NSO-Spyware in Wiesbaden (Hessen, Westdeutschland) teil, für die eigens eine Delegation der NSO Group aus Israel angereist war. Der Rechtsdienst des BKA und das Bundesinnenministerium äußerten sich jedoch besorgt über die enormen Möglichkeiten, die Spyware bietet. Pegasus ermöglicht in der Praxis die vollständige Kontrolle über ein Telefon; Allerdings hat eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu „digitalen Durchsuchungen“ entschieden, dass die Ermittlungsdienste nur in ganz bestimmten Fällen in die Computer und Telefone von Verdächtigen eindringen und nur begrenzte Elemente erfassen können.
Werkzeugbeschränkungen
Deutsche Ermittler haben seit langem technische Schwierigkeiten bei der Nutzung der bisherigen Software des BKA. Laut MdEP (Grüne) Konstantin von Notz wurde diese Software zwischen 2017 und 2020 in keiner Voruntersuchung eingesetzt.
Diese magere Bilanz hätte das BKA überzeugt, die Entwicklung von internen Überwachungsinstrumenten einzustellen und auf das Angebot der NSO zurückzugreifen. Ende 2019 fanden mit dem Unternehmen kaufmännische Gespräche statt; nach Informationen von Zeit, stehen Polizeibeamten nur ein Teil der Möglichkeiten von Pegasus zur Verfügung, die mit deutschem Recht vereinbar sind. Wie diese Rechtskonformität sichergestellt und überwacht wird, bleibt unklar und auch, ob Pegasus heute noch vom BKA im Einsatz ist.
Weder die Bundespolizei noch das Bundesinnenministerium wollten hierzu Fragen der deutschen Presse beantworten und nannten Gefahren für die Sicherheit des Polizeieinsatzes. Auch NSO reagierte nicht auf Medienanfragen. Im vergangenen Jahr wurde die Bundesregierung dreimal von Abgeordneten und Medien gefragt, ob Deutschland Kunde von NSO sei; das Innenministerium hatte jedes Mal erklärt, es könne diese Frage nicht beantworten.
In Frankreich hat die Polizei seit etwa zehn Jahren das Recht, bei einer Reihe von Ermittlungen Spyware einzusetzen. Nichts scheint jedoch darauf hinzuweisen, dass die französischen Ermittlungsdienste Kunden von NSO sind.
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