10.01.2021 10:15
– AKTUALISIEREN 31.05.2022 13:26
Wenn Sie Ihre Arbeit in Deutschland beendet haben und planen, nach Polen zurückzukehren, füllen Sie alle Dokumente aus, darunter: Arbeitsbescheinigungen, die Beschäftigungs- und Versicherungszeiten belegen, und übersetzen Sie diese ins Polnische.
Wenn Sie legal dort wären im Inland auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, eines befristeten Arbeitsvertrags, eines Werkvertrags oder eines Saisonvertrags beschäftigt sind, Am Ende Ihrer Arbeit sollten Sie erhalten Deutsches Arbeitszeugnis (Das Arbeitszeugnis).
Darin sollten Angaben wie Arbeitszeit, Aufgabenbereich, Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildung enthalten sein.
Gut zu wissen
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Entlassung zu verlangen Arbeitszeugnisse. Eine solche Bescheinigung deckt in der Regel den Beschäftigungszeitraum und die Art der geleisteten Arbeit ab (deutsch: einfaches Zeugnis)Sie können aber auch ein erweitertes Zertifikat mit einer Beurteilung der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Verhaltensweisen anfordern (Deutsch: qualifiziertes Zeugnis). In der Praxis werden in der Regel nur verlängerte Arbeitsbescheinigungen verwendet. Lesen Sie weiter unten
Mindestlohn in Deutschland: Die im Jahr 2021 geltenden Sätze
Die Arbeitsbescheinigung muss klar und verständlich formuliert sein, um dem Arbeitnehmer die Bewerbung auf eine neue Stelle zu ermöglichen.
Sollten Ihnen die oben genannten Unterlagen nicht vorliegen, können Sie sich eine Arbeitsbescheinigung ausstellen lassen. Gehen Sie dazu bitte zur nächstgelegenen Filiale der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich dort einen Auszug mit den Beschäftigungszeiten in Deutschland ausstellen.
Für Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen Sie sich an die Krankenkasse wenden, bei der Sie während Ihrer Beschäftigung in Deutschland versichert waren.
Belegte Beschäftigungszeiten im Ausland werden im Rahmen des Arbeitsrechts auf die in Polen geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass der zuständige Träger bei der Beantragung von Sozialleistungen oder der Aufnahme einer neuen Stelle auch Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten im Ausland berücksichtigt. Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten werden auf dem EU-Formular PD U1 (ehemals E 301) bestätigt.
Um ein Formular PD U1 zur Bestätigung von Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten in Deutschland zu erhalten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag (sog Antrag auf Ausstellung eines PD U1) zu nDeutsches Arbeitsamt (Arbeitsamt).
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch auf der Website Bund Deutscher Gewerkschaften Deutscher Gewerkschaftsbund und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialpolitik.
Quelle: Website Powroty.gov.plUpdate: Außenministerium
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