Wir suchen Ihr Blockchain-Konzept im deutschen Gesundheitswesen

Blockchain ist einer der spannendsten neuen Technologieansätze der letzten Jahre. Doch Visionen sind das eine, das andere ist es, Technologien in die Tat umzusetzen und den Alltag der Menschen deutlich zu verbessern. Daher möchten wir die konkreten Potenziale gerne mit Ihnen besprechen.

Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs suchen wir die besten Konzepte für den Einsatz von Blockchain-Technologien im deutschen Gesundheitswesen.

Teilnehmen können sowohl Teams oder Einzelpersonen als auch Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Start-ups oder Unternehmen. Wir suchen Lösungen für Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Krankenakten
  • Organ- und Gewebespenderregister (zur rechtsverbindlichen Dokumentation von Willenserklärungen zur Spendebereitschaft postmortal)
  • Einverständniserklärung (z. B. für Forschungsprojekte)
  • Verwaltung von Rechten und Identitäten.

Neben Lösungen in diesen Bereichen können Sie selbstverständlich auch weitere Anwendungsideen und -konzepte einreichen. Dokumentenmanagementsysteme (z. B. elektronische Patientenakten) unterliegen keinem Wettbewerb.

Es liegen keine Vorgaben zum technischen Rahmen der geplanten Blockchain-Anwendung vor.

Konzeptbewertung

Eingereichte Ideenkonzepte werden von einem unabhängigen Expertengremium bewertet. Relevante Bewertungskriterien sind Relevanz und Mehrwert sowie Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und (Daten-)Sicherheit.

Bei der Bewertung von Konzepten stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  1. Welche Relevanz hat die vorgeschlagene Anwendung im deutschen Gesundheitssystem? Wie ist das Problem derzeit gelöst? Welche konkreten Verbesserungen bzw. Effizienzsteigerungen ergeben sich durch die vorgeschlagene Blockchain-Anwendung im Gesundheitswesen bzw. in der Gesundheitsforschung?
  2. Welchen konkreten Mehrwert bietet der Einsatz von Blockchain-Technologien im Vergleich zu etablierten Technologieumsetzungskonzepten?

Ideenkonzepte werden in einem zweistufigen Prozess bewertet. Die Expertenkommission trifft nach Prüfung der eingereichten Vorschläge eine Vorauswahl. Diejenigen, die Ideen für die ausgewählten Konzepte vorgeschlagen haben, haben die Möglichkeit, ihre innovative Idee künftig bei einem eintägigen Workshop im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin öffentlich vorzustellen.

Zukunftswerkstatt

Im Rahmen eines Tages am 27. Februar 2019 haben die besten Kandidaten die Möglichkeit, ihre Ideen dem Expertengremium und der Öffentlichkeit des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin persönlich vorzustellen. Der kommende Workshop bietet die Möglichkeit, sich mit den anwesenden Experten und anderen Veranstaltungsteilnehmern über innovative Blockchain-Konzepte auszutauschen.

Preise

Nach Beratung durch die Jury werden die besten Ideen von der Expertenjury prämiert. Folgende Preise werden verliehen:

  1. Preis: 15.000 €
  2. Preis: 10.000 €
  3. Preis: 5.000 €

Jetzt teilnehmen

Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem Bewerbungskonzept! Bitte laden Sie dieses PDF-Formular herunter (PDF, zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität, 1 MB) runter und fülle es. Anschließend können Sie das PDF-Formular bis spätestens 10. Dezember 2018 (18:00 Uhr) in elektronischer Form einreichen an: www.forschung-bundesgesundheitsministerium.de/blockchain.

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können volljährige natürliche und juristische Personen.
  • Das Urheberrecht an den eingereichten und präsentierten Ideen verbleibt ausnahmslos beim jeweiligen Urheber.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Zukunftswerkstatt, auf die Vergabe von Preisgeldern oder auf die Finanzierung sowie auf die konkrete Umsetzung der Ideen besteht nicht.
  • Das Preisgeld wird in Form einer sogenannten De-minimis-Förderung ausgezahlt. Bei Überschreitung der jeweiligen Finanzierungsregeln ist eine Auszahlung nicht möglich. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) Das Preisgeld wird von der Europäischen Kommission ebenfalls als staatliche Beihilfe angesehen und daher in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein Betrag von 200.000 € pro Unternehmen über drei Geschäftsjahre hinweg nicht überschritten werden darf . Vor Zahlung des Preises ist nachträglich eine entsprechende Geringfügigkeitserklärung abzugeben.
  • Bieter können die Beschreibung ihrer Idee ausnahmslos über das oben genannte Internetportal einreichen. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Webportal, um sich zu registrieren, füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie die Beschreibung Ihrer Idee ein.

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Aldrich Sachs

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