ZUS hat die Einreichung von Anträgen auf Rückerstattung zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge bis zum 5. Juni verlängert

„Aufgrund zahlreicher Anfragen von Unternehmern bat ZUS das Gesundheitsministerium um eine detaillierte Auslegung einiger Vorschriften. Das Ministerium gab grünes Licht für die Fristverlängerung. Dank dessen hat Unternehmer haben noch einige Tage Zeit, einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Summe zu stellen“ – erklärte die in der Ankündigung zitierte Präsidentin von ZUS, Prof. Gertruda Uścińska.

Überzahlung im Gesundheitswesen

In Übereinstimmung mit den Vorschriften, wenn dies der Fall ist jährliche Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge Stellt sich heraus, dass der Beitrag höher als der festgesetzte Betrag gezahlt wurde, hat der Beitragszahler Anspruch auf Rückerstattung.

Im Profil des Zahlers auf der ZUS Electronic Services Platform wird automatisch ein Antrag auf Rückerstattung der Überzahlung erstellt. Das vorbereitete Dokument sollte überprüft und unterschrieben und dann an ZUS gesendet werden.

Bis wann werden zu viel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge erstattet?

ZUS-Überzahlung Die Überweisung erfolgt bis spätestens 3. August auf das beim Beitragszahler hinterlegte Bankkonto.

Am zweiten Tag nach der Identifizierung des Dokuments mit der Jahresabrechnung mit dem Konto des Zahlers oder dem versicherten Dokument wird ein Antrag auf Rückerstattung einer aus der Jahresabrechnung resultierenden Überzahlung erstellt und im Profil des Zahlers auf der ZUS-Plattform für elektronische Dienste verfügbar gemacht . Der Antrag auf Rückerstattung an PUE ZUS wird in der Ansicht „Dokumente und Nachrichten, Abschnitt Arbeitsdokumente“ verfügbar sein.

Wenn in der Jahresabrechnung eine Überzahlung festgestellt wird und im Profil des Zahlers auf PUE ZUS kein Antrag auf Erstattung erstellt wurde, kann der Beitragszahler selbst einen solchen Antrag erstellen.

Wie von ZUS erläutert, kann dies durch Auswahl des RA-Antrags aus der Liste der verfügbaren Dokumente im Abschnitt „Arbeitsdokumente“ erfolgen. Dieses Dokument muss unter Angabe des Erstattungsbetrags, der sich aus der jährlichen Abrechnung ergibt, ausgefüllt werden. Dies ist der Betrag aus Position 27 im Block XII ZUS DRA/III.F ZUS RCA.

ZUS wies darauf hin, dass Unternehmer auch überprüfen sollten, ob die im Antrag angegebene Kontonummer, auf die die Rückerstattung überwiesen werden soll, korrekt ist, oder diese manuell eingeben sollten.

Autorin: Karolina Kropiwiec

Karla Bergmann

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