Die Polizei, die den Diebstahl von Hunderten antiker Goldmünzen aus einem deutschen Museum untersucht, hat Goldkugeln gefunden, die anscheinend das Ergebnis der Einschmelzung eines Teils des Schatzes sind, hofft aber immer noch, den Rest intakt zu finden.
Vier Verdächtige wurden wegen des Diebstahls von 483 keltischen Münzen aus dem Römermuseum in der bayerischen Stadt Manching am 22. November festgenommen. Die Münzen aus der Zeit um 100 v. Chr. wurden 1999 bei einer archäologischen Ausgrabung entdeckt.
Die Behörden sagten, die DNA eines außerhalb des Museums gefundenen Objekts, das sie nicht identifizieren wollten, habe sie zu den Verdächtigen geführt. Drei von ihnen sind in eine Reihe von Raubüberfällen in Deutschland und Österreich aus dem Jahr 2014 verwickelt. Der Raubüberfall in Manching scheint der erste einer kulturellen Schatzkammer der mutmaßlichen Bande zu sein.
Die Münzen und eine rohe Goldkugel wurden bei Ausgrabungen einer antiken Siedlung in Manching entdeckt und gelten nach Angaben der Behörden als der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts.
Der stellvertretende Chef des bayerischen Landeskriminalamtes, Guido Limmer, sagte Reportern in München, dass die Behörden diese Woche 18 Goldkugeln untersucht hätten, die offenbar aus dem Einschmelzen von jeweils vier Goldmünzen entstanden seien. Limmer sagte, die Legierung sei der der Münzen ähnlich, obwohl die Analyse noch andauere.
„Wir wissen, dass rund 70 Goldmünzen ihre kulturgeschichtliche Bedeutung unwiederbringlich verloren haben“, sagte Bayerns Kultusminister Markus Blume. „Aber das heißt natürlich, dass wir hoffen, den Rest der Münzen und damit den Großteil des Schatzes zu finden.“
Die Suche wurde im nordostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wo drei der Verdächtigen festgenommen wurden, und anderswo fortgesetzt.
Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Telekommunikationsingenieur, einen Buchhalter, einen Filialleiter und einen Mitarbeiter eines Abbruchunternehmens. Ein Richter ordnete an, dass sie bis zu ihrer möglichen Anklage wegen Anklage, die eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren wert wäre, inhaftiert bleiben.
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