28.07.2023 16:21
– AKTUALISIEREN 28.07.2023 16:22
Arbeiten in Deutschland: Minijob-Urlaub – wie viele Tage stehen Ihnen zu? Wenn wir in Deutschland von einem Minijob sprechen, meinen wir eine Situation, in der das monatliche Gehalt für die Arbeit nicht übersteigt 520 € pro Monat (entspricht 6.240 € pro Jahr) oder wenn die Zahl der Arbeitstage im Jahr 70 nicht überschreitet. Minijobber unterliegen dem Mindestlohngesetz und haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Weiter unten in diesem Artikel erfahren Sie, wie viele bezahlte Urlaubstage Mini-Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
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So wird der Minijob-Urlaub berechnet
Bei Minijobs gibt es oft keinen geregelten Arbeitszeitplan, da in der Woche beispielsweise zwei Tage und in der darauffolgenden Woche drei Tage gearbeitet werden. Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs wird die Anzahl der pro Jahr geleisteten Arbeitstage herangezogen. Darauf macht die Minijob-Zentrale in ihrem Newsletter aufmerksam. Auch die gesetzliche Mindesturlaubsdauer lässt sich mit einer einfachen Formel ermitteln. Lesen Sie auch: Das ist das bundesweite Minimum in Deutschland im jahr 2024 (netto)
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Zur Berechnung des Mindesturlaubs, müssen Sie zunächst ermitteln, wie viele Tage pro Woche Vollzeitbeschäftigte beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Arbeitet ein Unternehmen in der Regel fünf Tage die Woche, geht man von 260 Arbeitstagen im Jahr aus. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind das 312 Arbeitstage im Jahr. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit Minijob-Vertrag lässt sich berechnen, indem man die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert, die der einzelne Arbeitnehmer im Jahr leistet: 260 oder 312.
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Ergibt sich ein Bruchteil, der mindestens einem halben Urlaubstag entspricht, wird die Anzahl der Urlaubstage, die Ihnen zustehen, aufgerundet.
Urlaub für einen Minijob – ein Beispiel
Wenn Sie beispielsweise einen Minijob haben und 90 Tage im Jahr für ein Unternehmen arbeiten, in dem Vollzeitbeschäftigte fünf Tage die Woche arbeiten, haben Sie gesetzlich Anspruch auf sieben Tage bezahlten Urlaub pro Jahr: 20 Tage Urlaub x 90 Arbeitstage Tage: 260 = 6,92 Tage. Es sei daran erinnert, dass, wenn Vollzeitbeschäftigte desselben Arbeitgebers Anspruch auf mehr Urlaub als den gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Mindesturlaub haben, auch Mini-Mitarbeiter Anspruch auf längeren bezahlten Urlaub haben. Die Berechnungen können dann entsprechend angepasst werden.
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Dieser Artikel wurde erstmals am 11. Mai 2023 veröffentlicht. Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2023 R.
Quelle: Minijob-ZentralePolskiObserwator.de
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