Nachrichten aus Deutschland – Schlechte Nachrichten für Rentner. Diese Nachricht dürfte deutsche Rentner freuen: Ab Juli werden die Renten stärker steigen als erwartet. Viele Menschen sind sich jedoch einer Konsequenz nicht bewusst.
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Schlechte Nachrichten für Rentner
Dass die Renten zum 1. Juli stärker steigen als bisher angenommen, klingt zunächst nach einer perfekten Nachricht. Dennoch kompensieren Steigerungen von 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten die Inflation nicht. Und es gibt noch einen Haken.
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Eine Anpassung Ihrer Rente kann dazu führen Sie müssen Ihre Steuererklärung zum ersten Mal einreichen. Denn jede Erhöhung Ihrer Rente ist voll steuerpflichtig – im Gegensatz zum Rest Ihrer Rente, von der ein Teil immer steuerfrei ist. Die Höhe des sogenannten Rentenzuschlags richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind. Es gilt: Je später Sie in Rente gehen, desto mehr Rentenanteil müssen Sie versteuern.
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So funktioniert die Rentenbesteuerung
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2022 in Rente gehen, erhalten Sie eine Rentengutschrift von 18 %, dafür beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 %. Den Betrag, der dieser prozentualen Rentengutschrift entspricht, müssen Sie dann lebenslang nicht versteuern.
Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss 100 % seines Ruhestandseinkommens versteuern. Allerdings plant die Ampel-Koalition, diesen Zeitraum bis 2060 zu verlängern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Da Rentner die Erhöhung ab Juli voll versteuern müssen, muss ein zusätzlicher Betrag zum steuerpflichtigen Teil der Rente hinzugerechnet werden. Das Ergebnis ist Ihr gesamtes steuerpflichtiges Ruhestandseinkommen. Übersteigen sie im jahr 2024 den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
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Beispiel
Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerpflichtigen ein bestimmtes Einkommen, auf das sie keine Steuern zahlen müssen. Dieser Betrag erhöht sich jedes Jahr leicht.
Angenommen, Sie sind im Jahr 2022 in Rente gegangen und beziehen derzeit eine westliche Rente von brutto monatlich 1.100 €. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 82 %, sodass Sie von 1.100 € 902 € versteuern müssen. Auf das ganze Jahr gerechnet ergibt das 10.824 Euro steuerpflichtiges Renteneinkommen. Denn dieser Betrag liegt immer noch unter dem Grundsteuerfreibetrag 10.908 Euro, müssen Sie keine Steuern zahlen oder eine Steuererklärung für 2023 abgeben. Wenn jedoch im Juli die voll steuerpflichtige westliche Rentenerhöhung von 4,39 % hinzukommt, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente um 48,29 € pro Monat. Da die Erhöhung nur für das zweite Halbjahr gilt, ergibt sich ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 11.113,74 € pro Jahr (902 x 6 € + 950,29 x 6 €). Sie überschreiten also die Grenze des Steuerfreibetrags und unterliegen der Steuerpflicht – allerdings nur in dem Teil, der den Grundsteuerfreibetrag übersteigt. In diesem Beispiel müssten Sie auf 205,74 € Ihrer Rente Einkommensteuer zahlen.
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie keine Steuern zahlen müssen. Denn die Steuerlast verringert sich, wenn Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten zurückfordern können.
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Quelle: T-online.dePolskiObserwator.de
AKTUALISIEREN 28.06.2023 11:21
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