ÖDie Kunden von Meta könnten „erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden“, ob sie die Dienste der Plattform „isoliert nutzen oder miteinander verknüpfen“ wollen, heißt es in einer Stellungnahme der deutschen Kartellbehörde.
Die deutsche Regulierungsbehörde begrüßte „einen wichtigen Schritt“ des amerikanischen Konzerns, mit dem sie in dieser Frage des Datenschutzes uneins ist.
Meta sagte gegenüber AFP, dass diese neue Funktion in allen Ländern verfügbar sein wird und dass „die Übersicht über Meta-Konten aktualisiert wurde, um die Zusammenarbeit der Dienste transparenter zu machen und den Menschen mehr Kontrolle über diese Funktionen zu geben“.
Die deutsche Behörde ordnete 2019 an, dass Meta die Verarbeitung der über Tochtergesellschaften und andere Websites gesammelten Benutzerdaten einstellen soll, es sei denn, die Benutzer gaben ihre Einwilligung.
Meta lehnte die Entscheidung vor den deutschen Gerichten ab und der Fall gelangte zum Europäischen Gerichtshof, der voraussichtlich am 4. Juli ein Urteil fällen wird.
Ohne diese Entscheidung abzuwarten, nahm Meta Änderungen vor, um die neue Übersicht „deutlich transparenter und verständlicher“ zu machen, so die deutsche Regulierungsbehörde.
Im vergangenen Jahr stufte das Bundeskartellamt Meta als Unternehmen von „erster Bedeutung für den Wettbewerb“ ein und ermöglichte so eine genauere Überwachung möglicher Missbräuche seiner Marktstellung.
Die Technologiegiganten Amazon, Apple und Alphabet, das Google kontrolliert, stehen ebenfalls unter verstärkter Kontrolle durch das FCO, was durch die neue deutsche Gesetzgebung im Jahr 2021 ermöglicht wird.
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