Maturaprüfung 2023. Eine zusätzliche Prüfungssession beginnt. Zunächst einmal die polnische Sprache – Neuigkeiten

Nur diejenigen Absolventen, die aus gesundheitlichen oder zufälligen Gründen die Immatrikulationsprüfung nicht in der Hauptsitzung ablegen konnten, können die Immatrikulationsprüfung in der Zusatzsitzung ablegen und einen Antrag beim Leiter des zuständigen regionalen Prüfungsausschusses gestellt und dessen Zustimmung eingeholt haben. Dabei handelt es sich sowohl um die diesjährigen Absolventen allgemeinbildender weiterführender Schulen, technischer Schulen, berufsbildender mittlerer Schulen als auch um Absolventen früherer Jahrgänge.

In diesem Jahr werden die Maturaprüfungen in zwei Formeln durchgeführt. In der neuen Formel (Formel 2023) legen in diesem Jahr die Absolventen vierjähriger allgemeinbildender weiterführender Schulen die Prüfungen ab. Die diesjährigen Absolventen technischer Hauptschulen, die eine vierjährige Fachschule abgeschlossen haben, und Absolventen berufsbildender Schulen des zweiten Grades bestehen ihre Maturitätsprüfung nach der alten Formel (Formel 2015).

327 Absolventen

Nach Angaben der Zentralen Prüfungskommission sollen 327 Absolventen die schriftliche Prüfung in Polnisch auf Grundniveau in der Zusatzsitzung ablegen, auf der Fortgeschrittenenstufe 172 Personen. Für die schriftliche Prüfung in der Elementarmathematik 474 Personen sollen beitreten, auf der erweiterten Ebene 204 Personen.

311 Personen müssen die schriftliche Prüfung in Englisch (am häufigsten in der modernen Fremdsprache bei der Maturaprüfung) auf der Grundstufe ablegen, 344 auf der Oberstufe und 16 Personen auf der zweisprachigen Stufe. Die schriftliche Prüfung in Deutsch auf der Grundstufe ist von 10 Absolventen abzulegen, auf der Oberstufe von 14. Die schriftliche Prüfung in Russisch auf der Grundstufe ist von 7 Absolventen abzulegen, auf der Oberstufe von 17 Absolventen; von Spanisch auf fortgeschrittenem Niveau – 5; von Französisch auf Grundniveau – 1, auf Fortgeschrittenenniveau – 6.

207 Absolventen legen ihre Abschlussprüfungen in Biologie, 211 in Chemie, 54 in Physik, 6 in Philosophie, 113 in Geographie, 31 in Informatik, 54 in Geschichte, 13 in Kunstgeschichte, 2 in Musikgeschichte und 2 in ab Sozialkunde – 50 Personen. Das Bestehen der Prüfung in Latein und Kultur wurde von einer Person erklärt, in der belarussischen Sprache auf dem fortgeschrittenen Niveau von einer Person, in der ukrainischen Sprache auf dem fortgeschrittenen Niveau von 2 Personen.

Dieses Jahr wird in der Zusatzsession niemand die Maturaprüfungen ablegen: Italienisch, Litauisch, Kaschubisch und Lemko. Niemand hat erklärt, Prüfungen in Weißrussisch, Ukrainisch und Spanisch auf der Grundstufe abzulegen oder Prüfungen in Deutsch, Russisch, Französisch und Spanisch auf der zweisprachigen Stufe zu bestehen.

Zeitplan für zusätzliche Prüfungen

Eine zusätzliche Sitzung mit schriftlichen Prüfungen für die Oberstufe dauert bis zum 19. Juni. Die Prüfungen finden – wie in der Hauptsitzung – vormittags (Beginn 9.00 Uhr) und nachmittags (ab 14.00 Uhr) statt.

Am ersten Tag, dem 1. Juni, Donnerstag, findet morgens eine Prüfung in der polnischen Sprache auf der Grundstufe statt. An diesem Tag findet am Nachmittag keine Prüfung statt.

Am 2. Juni, am Freitag, findet vormittags eine Prüfung in Mathematik auf Basisniveau und nachmittags in Mathematik auf erweitertem Niveau statt.

Am 5. Juni, am Montag, finden vormittags Prüfungen in Fremdsprachen auf Grundniveau statt: Englisch, Deutsch, Russisch und Französisch, nachmittags in Philosophie, Musikgeschichte, Latein und Alter Kultur. An diesem Tag fanden auch Italienisch- und Spanischprüfungen auf der Grundstufe statt.

Am Dienstag, 6. Juni, findet vormittags eine Prüfung in Biologie statt, nachmittags Englisch-Sprachprüfungen auf erweitertem und zweisprachigem Niveau.

Am 7. Juni, am Mittwochvormittag, findet eine Prüfung in Sozialkunde statt, am Nachmittag Prüfungen in Französisch auf erweitertem Niveau.

Anschließend wird die Sitzung im Zusammenhang mit dem Fronleichnamsfest einige Tage unterbrochen.

Am Montag, 12. Juni, findet vormittags eine Prüfung in Chemie statt, nachmittags Deutschprüfungen auf erweitertem Niveau.

Am Dienstag, 13. Juni, findet vormittags eine Geschichtsprüfung und nachmittags eine kunstgeschichtliche Prüfung statt.

Am Mittwoch, 14. Juni, findet vormittags eine Prüfung in Geographie und nachmittags Prüfungen in Russisch auf fortgeschrittenem Niveau statt.

Am Donnerstag, 15. Juni, findet vormittags eine Prüfung in Physik und nachmittags Prüfungen in Spanisch auf fortgeschrittenem Niveau statt.

Am 16. Juni, am Freitag, findet vormittags eine IT-Prüfung und nachmittags eine Polnischprüfung für Fortgeschrittene statt. Für diesen Tag waren auch Prüfungen in den Sprachen Kaschubisch und Lemko vorgesehen.

Am 19. Juni finden am Montagnachmittag Prüfungen in Weißrussisch und Ukrainisch auf fortgeschrittenem Niveau statt. Für den Vormittag waren Prüfungen in den Sprachen nationaler Minderheiten (Weißrussisch, Litauisch, Ukrainisch) auf der Grundstufe und am Nachmittag – Italienisch auf der fortgeschrittenen und zweisprachigen Stufe – geplant.

Eingeschränkte Anforderungen

Die Maturitätsprüfung wird in diesem Jahr – wie im Vorjahr und vor zwei Jahren – auf der Grundlage von Prüfungsanforderungen durchgeführt und nicht auf der Grundlage der im Kernlehrplan festgelegten Anforderungen. Prüfungsanforderungen stellen einen eingeengten Anforderungskatalog dar, der in der Grundlage festgelegt ist.

Der Abiturienten muss auf der Grundstufe drei obligatorische schriftliche Prüfungen ablegen: in Polnisch, in Mathematik und in einer Fremdsprache. Auch Absolventen von Schulen oder Klassen mit der Unterrichtssprache nationaler Minderheiten müssen auf der Grundstufe eine schriftliche Prüfung in ihrer Muttersprache absolvieren. Jeder muss außerdem zwei mündliche Prüfungen ablegen: in Polnisch und in einer Fremdsprache. Abiturienten von Schulen für nationale Minderheiten müssen weiterhin eine mündliche Prüfung in ihrer Muttersprache ablegen.

Abiturienten müssen außerdem eine schriftliche Prüfung auf fortgeschrittenem Niveau (im Falle einer modernen Fremdsprache auf erweitertem oder zweisprachigem Niveau) absolvieren, also das sogenannte Wahl- oder Wahlfach. Wer möchte, kann bis zu sechs Prüfungen auf der fortgeschrittenen Stufe absolvieren.

Zu den Wahlfächern auf fortgeschrittenem Niveau gehören: Biologie, Chemie, Philosophie, Physik, Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte, Musikgeschichte, Informatik, Latein und antike Kultur, Sozialkunde, Sprachen nationaler und ethnischer Minderheiten , Landessprache, aber auch Mathematik, Polnisch und moderne Fremdsprachen (da Prüfungen in Wahlpflichtfächern auf der Leistungsstufe abgelegt werden, zählen zu dieser Gruppe auch Pflichtfächer auf der Grundstufe).

Absolventen einer technischen Oberschule und Absolventen einer Berufsfachschule 2. Grades sind nicht verpflichtet, eine Prüfung in einem weiteren Fach auf höherem Niveau abzulegen, wenn sie alle Voraussetzungen für den Erwerb eines Berufsabschlusszeugnisses oder eines Berufsabschlusses erfüllt haben ein Beruf, der auf Technikerebene gelehrt wird.

Zusätzliche mündliche Prüfungen

Eine Sitzung mit zusätzlichen mündlichen Prüfungen ist für den 5. bis 7. Juni geplant. Die Prüfungstermine werden von den Vorsitzenden der Prüfungsteams der Schulen festgelegt.

Um ein Abitur zu erlangen, muss ein Absolvent mindestens 30 Prozent erreichen. Punkte in Pflichtprüfungen. Das Ergebnis der Prüfung im Wahlfach hat keinen Einfluss auf das Erreichen des Maturazeugnisses (es gibt keine Mindestbestehensgrenze), es wird nur bei der Einstellung zum Studium berücksichtigt.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden am 7. Juli bekannt gegeben.

Ein Abiturienten, der das von ihm erzielte Ergebnis in Frage stellt, kann dagegen Berufung einlegen. Das Berufungsverfahren besteht aus mehreren Schritten.

Ein Abiturienten, der eine Pflichtprüfung nicht besteht, hat das Recht, diese zu wiederholen. Die Wiederholungsprüfung findet vom 21. bis 22. August statt. Ein Absolvent, der mehr als eine Prüfung nicht besteht, kann diese nur in einem Jahr wiederholen.

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pg, pap

Karla Bergmann

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