Nachrichten aus Deutschland – Erheblicher Grad der Behinderung. Es gibt verschiedene Formen schwerer Behinderung. Eine Behinderung kann angeboren oder durch einen Unfall bedingt sein, aber auch durch eine chronische Erkrankung. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Krebs oder Migräne in Deutschland als Schwerbehinderte gelten können. Dazu müssen Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Auf diese Erkrankungen kommt es an.
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Was ist eine Schwerbehinderung und wie wird sie definiert?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es im Jahr 2022 in Deutschland rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon galten 7,8 Millionen sogar als schwerbehindert. Als Behinderung gilt im § 2 Sozialgesetzbuch (SGB), dass eine Person an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung leidet.
Der Grad der Behinderung wird von einem medizinischen Gutachter ermittelt und orientiert sich an den Einschränkungen des Probanden im Alltag. Nach Angaben des VDK-Sozialverbandes kann der Grad der Behinderung zwischen 20 und 100 liegen und wird in Zehnerschritten abgestuft. Als schwerbehindert gilt eine Person ab einem Grad der Behinderung von 50. Bei einem Grad der Behinderung von 30 können Sie die Gleichstellung beantragen.
Der Schwerbehinderte kann dann beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Vermerken beantragen, da die Bearbeitung eines Antrags auf einen solchen Ausweis lange dauern kann.
Diese Krankheiten werden als erhebliche Behinderung eingestuft
Beim Wort „Schwerbehinderte“ denken viele Menschen an Rollstühle und Pflegebetten. In Wirklichkeit gibt es jedoch viele andere Erkrankungen, die als erhebliche Behinderung gelten und nicht so offensichtlich sind. Laut VDK können diese Erkrankungen als schwere Behinderungen gelten:
- Krebserkrankungen
- Schlaganfälle
- Herzkreislauferkrankung
- Diabetes
- Rheuma
- Asthma
- Multiple Sklerose
- Depression
- Tinnitus
- Schwere Akne
- Rückenschmerzen
Auch andere Krankheiten können als Schwerbehinderung gelten, wenn sie chronisch verlaufen oder das tägliche Leben einschränken. Laut libify.com, einer Website und einem Portal für Sicherheits- und Pflegenotfälle, sind auch die folgenden Krankheiten betroffen:
- Schlafapnoe-Syndrom (GdB 50)
- Arterienerkrankung (GdB 50 bis 100)
- Nierenversagen oder nicht vorhanden (GdB 60 bis 80)
- Krampfadern (GdB 50 bis 70)
- Zwerchfellhernie (GdB 50 bis 100)
- Beeinträchtigte Lungenfunktion (GdB 50 bis 100)
- Verlust von Körperteilen (GdB 50 bis 80)
- Verschiedene Hauterkrankungen (GdB 50 bis 100)
- Gelenkaussteifung (GdB 80 bis 100)
- Starke Blutungen (GdB 50 bis 80)
- Epilepsie (GdB 60 bis 80)
- Schwere Migräne (GdB 50 bis 60)
- Artikulationsstörungen (GdB 50)
- Gaumenspalte mit Atem- und Hörbeschwerden (GdB 100)
- Schizophrenie (GdB 50 bis 70)
- Neurosen (GdB 50 bis 70)
Grad der Behinderung vs. Grad der Pflege: Was ist der Unterschied?
Bei einem Grad der Behinderung lohnt es sich oft, einen Pflegegrad zu beantragen. In vielen Fällen ist es sogar notwendig, weil die Behinderung den Menschen so stark einschränkt, dass er Hilfe im Alltag benötigt. Da die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung und der Pflegegrad jedoch in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen geregelt sind, muss ein Pflegegrad gesondert beantragt werden.
Dies kann formlos bei der eigenen Kranken- und Pflegekasse erfolgen, die dann eine Begutachtung anordnet. Menschen, die bereits über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, haben in der Regel kein Problem damit, den entsprechenden Pflegegrad von 1 bis 5 zu erhalten, so dass sie weitere Leistungen, wie beispielsweise Pflegegeld oder sonstige Unterstützung, beantragen können.
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Quelle: Ruhr24.dePolskiObserwator.de
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