Nachrichten aus Deutschland – Wie hoch sind die Steuern auf eine Rente von 1.300 Euro? Auch der Ruhestand ist steuerpflichtiges Einkommen. So viel Steuern muss jemand zahlen, der eine Rente von 1.300 Euro bezieht.
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Wie hoch sind die Steuern auf die 1.300-Euro-Rente?
Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind und wie hoch Ihre Rentenleistung ist. Um zu berechnen, wie viel Steuern Sie bei einer Rente von 1.300 Euro brutto im Monat zahlen müssen, müssen Sie zunächst wissen welche Rentenentlastung für Sie gilt. Dies gilt zusätzlich zur Grundsteuergutschrift, die alle Steuerzahler erhalten. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag handelt es sich beim Rentenzuschlag nicht um einen absoluten Betrag, sondern um einen Prozentsatz. Der verbleibende Prozentsatz ist der Teil Ihrer Rente, auf den Sie grundsätzlich Steuern zahlen müssen.
Mit jedem weiteren Rentenjahr verringert sich der Rentenzuschlag. Wenn man erst im Jahr 2040 in Rente geht, dürfte er wie jetzt auf Null sinken. Neurentner müssten von nun an ihre gesamte Rente versteuern – wenn nicht die Grundsicherung.
Als Rentner Sie müssen nur dann Einkommensteuer zahlen, wenn Ihre zu versteuernde Rente diesen Betrag übersteigt. Und zwar nur für den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich jedes Jahr leicht. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte dann eine Anhebung auf 10.347 € (20.694 € für verheiratete Paare).
Liegt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente nun über dem Grundbetrag, fällt Einkommensteuer an. Und das funktioniert so: Ab dem ersten Euro über diesem Betrag wird der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Aber das ist noch nicht das Ende.
Aufgrund des progressiven Steuersatzes wird der Steuersatz umso höher, je höher die Rentenzahlungen sind. Genauer gesagt: Jeder Euro über der nächsthöheren Einkommensgrenze wird mit dem nächsthöheren Satz besteuert.
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Beispielrechnungen
Was bedeutet das bei einer Rente von 1.300 € im Monat? Berechnen wir das mal an einem Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind 2020 in Rente gegangen, ledig, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Karlsruhe. In diesem Fall ist also ein Rentenzuschlag von 20 % – 80 % der Rente steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie die gleichen 1.300 € pro Monat oder 15.600 € pro Jahr erhalten. Dann sind 3.120 € dieses Betrags steuerfrei (20 Prozent von 15.600 €). Andererseits, die restlichen 12.480 € sind im Jahr 2020 steuerpflichtig.
Da es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gab, bleibt der Betrag von 3.120 € der endgültige steuerfreie Betrag. Die Festlegung erfolgt stets im Jahr nach der Pensionierung. Wenn Sie im Jahr 2021 mehr als 15.600 Euro Rente bezogen haben, wird der Rentenzuschlag von 20 % auf Basis der höheren Rente berechnet. Daher müssen Sie im Jahr 2021 12.480 € von 15.600 € versteuern (15.600 € – 3.120 € oder 80 Prozent von 15.600 €).
Von der Bruttojahresrente in Höhe von 12.480 € vor Steuern werden derzeit die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (insgesamt 10,95 %). Berechnungsgrundlage ist jedoch die volle Jahresrente von 15.600 €. Denn 10,95 % der 15.600 € ergeben einen jährlichen Beitrag von 1.708 Euro, der steuerpflichtige Teil der Rente verringert sich auf 10.772 € (12.480 € – 1.708 €).
Diese 10.772 Euro werden nun noch einmal korrigiert: nämlich o eine pauschale Einkommensentschädigung für Rentner in Höhe von 102 € und eine besondere Aufwandsentschädigung in Höhe von 36 €. Der endgültige steuerpflichtige Teil der Rente beträgt somit 10.634 €.
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Quelle: T-online.dePolskiObserwator.de
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