Laut Protokoll für Polen bedeutet eine solche Rückführung vor allem die Rückführung jener Menschen, die während der Migrationskrise zu Weißrussland illegal die Grenze überschritten haben.
Dies sei „die Wirkung der Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten Dublin III von 2013, die im Falle des illegalen Überschreitens der Grenze eines Mitgliedstaats aus dem Hoheitsgebiet eines Drittstaats gilt“. Dann ist der Staat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Ein Ausländer werde auch zurückgeschickt, wenn er in einem EU-Land Schutz beantragt habe und ohne eine Entscheidung abzuwarten, in ein anderes ausreise, erinnert „Rzeczpospolita“.
Die Mehrheit der Ausländer, die nach Polen zurückkehren sollen, sind Bürger des Irak und Afghanistans.
Wegen des Krieges in der Ukraine und der Flüchtlingswelle forderte die Regierung, die Rückkehr von Migranten bis Ende Juli auszusetzen.
Wie „Rzeczpospolita“ mitteilt, ist die Aufnahme von Einwanderern, die nach Polen zurückkehren, ein riesiges logistisches Unterfangen. Dabei geht es zB darum, beim Gericht eine Unterbringung in den Zentren zu beantragen. „Das ist auch ein Kostenfaktor, denn ein Zuwanderer erhält bei einer Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten vollen Unterhalt, Taschengeld und Krankenversicherung.“
Quelle: „Rzeczpospolita“
Erstellungsdatum: 13. Dezember 2022, 07:00 Uhr
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