Lizenz | Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverbreitung ist nur mit Zustimmung des Urhebers möglich
Am Donnerstag treten in der Europäischen Union neue Maßnahmen in Kraft, die unter anderem darauf abzielen, den Stromverbrauch zu begrenzen. Deutschland hat kurz nach der russischen Invasion in der Ukraine im Februar damit begonnen, nicht nur Strom zu sparen. Seit September schreibt eine staatliche Verordnung den sorgsamen Umgang mit Energie vor. Weitere Einsparungen will die Regierung des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Olaf Scholz erreichen, indem regulierte Strom- und Gaspreise für Haushalte und Unternehmen nur noch einen Teil ihres bisherigen durchschnittlichen Jahresverbrauchs betragen. Die Regierung beabsichtigt, subventionierte Strompreise unter anderem durch die Entnahme überhöhter Gewinne von Energieunternehmen zu finanzieren. Ebenso will auch Österreich Geld für den Haushalt bekommen, der die entsprechende Steuer bis Ende des Jahres durchsetzen könnte.
„Jede eingesparte Kilowattstunde Energie bedeutet eine Stärkung der deutschen Energiesicherheit“, betont immer wieder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der für die Energieversorgung des Landes zuständig ist. Habeck, der ein großer Sparfanatiker ist, hatte noch vor dem Sommer die Nachtbeleuchtung seines Ministeriumsgebäudes ausgeschaltet und die Klimaanlage weniger aufgedreht.
Ab September führte eine Regierungsverordnung Zwangssparen ein. Mit Ausnahme von Einrichtungen des sozialen Dienstes, Schulen und Kindergärten oder Krankenhäusern wurde die Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden abgesenkt und die Nachtbeleuchtung an den Fassaden öffentlicher Gebäude und Denkmäler abgeschaltet. In unbesetzten öffentlichen Gebäuden ordnete die Verordnung an, Durchlauferhitzer und Boiler abzuschalten, sofern dies nicht aus hygienischen Gründen erforderlich ist. Die Maßnahme sieht außerdem vor, dass Werbebeleuchtung und beleuchtete Werbeflächen von 22:00 bis 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet werden, um den Verbrauch auch während der Stoßzeiten zu reduzieren. Auch Ladenbesitzer müssen ihre Ladentüren schließen, wenn sie diese beheizen.
Ähnlich wie bei den Gaspreisen will Deutschland die Strompreise mit einer sogenannten Bremse regulieren, die ab Januar eingeführt wird. Die Regierung hat am Freitag die Preisobergrenze genehmigt. Mit 40 Cent pro Kilowattstunde Strom zahlen Haushalte ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent ihres bisherigen Jahresdurchschnittsverbrauchs. Für Industriekunden beträgt der Preis 13 Cent pro Kilowattstunde bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Deutschland wird die Preisbremse aus den mitgenommenen Mitnahmegewinnen der Stromerzeuger finanzieren. Dies wird insbesondere Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Quellen betreffen, deren Produktionskosten nicht durch die Energiekrise gestiegen sind. Aber auch Betreiber von Kohle- oder Atomkraftwerken profitieren von hohen Strompreisen.
Der entsprechende Vorschlag wird vom Kabinett vorbereitet, er wurde dem Parlament noch nicht vorgelegt. Die regierende FDP-Bundestagsfraktion will, dass die geplante Windfall-Profit-Entnahme im Bereich der Erneuerbaren Energien auf bestehende Stromquellen beschränkt und nicht für neue gelten soll. Laut FDP-Vizechef Lukas Köhler wäre eine solche Ausnahme ein Anreiz, die deutschen Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen.
Energiekonzerne kritisieren die geplante Entnahme von Windfall Profits und argumentieren gerade mit der Sorge vor einer möglichen Verlangsamung des Ausbautempos bei erneuerbaren Energien. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) will Unternehmen garantierte Optionen für weitere Investitionen in saubere Ressourcen bieten. Ähnliche Bedenken äußerte der Finanzchef des RWE-Konzerns, Michael Müller. RWE hat für die ersten drei Quartale dieses Jahres einen Gewinn von 2,1 Milliarden Euro ausgewiesen, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum.
Derzeit ist die endgültige Form, wie Deutschland die überschüssigen Gewinne mitnehmen wird, nicht klar. Die Bundesministerien beraten den Vorschlag nun in einer ressortübergreifenden Begutachtung. Das Bundeswirtschaftsministerium hat vorgeschlagen, bis zu 90 Prozent solcher Gewinne mitzunehmen. Die ursprünglichen Informationen deuteten darauf hin, dass die Regierung mit einer Rückwirkung bis März dieses Jahres rechnete. Der derzeit geprüfte Vorschlag definiert den Zeitraum von September dieses Jahres bis Juni 2023. Gerade die Rückwirkung ruft in der Energiewirtschaft erhebliche Kritik hervor.
Ähnlich wie Deutschland will auch Österreich vorgehen. Laut Kurier will die Regierung von Volksrepublik-Kanzler Karel Nehammer im Einklang mit der Position der Europäischen Union bis Ende des Jahres den Abzug überhöhter Gewinne von Energiekonzernen durchsetzen. Der Höchstpreis für Stromerzeuger beträgt 180 Euro pro Megawattstunde. Können die Erzeuger aber keine Investitionen in Erneuerbare Energien nachweisen, sinkt der Betrag auf 140 Euro pro Megawattstunde. Österreich will 90 Prozent der überhöhten Gewinne wegnehmen. Die Maßnahme gilt von diesem Dezember bis Ende nächsten Jahres.
Wie viel Österreich auf diese Weise in den Haushalt bekommt, weiß die Regierung nicht genau. Aber er erwartet, dass es zwischen zwei und vier Milliarden Euro (97,5 Milliarden CZK) sein werden.
Die österreichischen Parlamentarier bereiten ein Gesetz vor, das im Einklang mit der EU den Spitzenstromverbrauch um fünf Prozent senken soll. Der Vorschlag erklärt Spitzeneinsparungen als eine Verringerung des Bruttoenergieverbrauchs oder die Verlagerung des Verbrauchs auf andere Tageszeiten.
Anzeige
„Popkultur-Experte. Begeisterter Kaffee-Evangelist. Freiberuflicher Alkohol-Liebhaber. Web-Wissenschaftler.“