Der frühere deutsche Regierungschef Gerhard Schröder, dessen Nähe zu Wladimir Putin für Kontroversen sorgte, hat Berufung gegen die Entscheidung des deutschen Unterhauses eingelegt, ihm einen Teil seiner politischen Privilegien zu entziehen, teilte der Anwalt des ehemaligen Bundeskanzlers an diesem Freitag (12 ) an die AFP.
Die Nachricht von einer Berufung vor Gericht sei „richtig“, sagte Rechtsanwalt Michael Nagel. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Eingang der Berufung.
Der Bundestag, das Unterhaus des deutschen Parlaments, beschloss im Mai, dem ehemaligen sozialdemokratischen Bundeskanzler (1999-2005) einige seiner Privilegien als ehemaliger politischer Führer zu entziehen, darunter die Nutzung von Einrichtungen und ein Budget für die Einstellung von Personal. Insgesamt kosten diese Vorrechte den Staat mehr als 400.000 Dollar (rund 389.000 Euro) pro Jahr.
Die Abgeordneten erklärten damals, „dass sie die Konsequenzen des Verhaltens (…) angesichts der russischen Invasion in der Ukraine anwenden“.
Doch der Anwalt sagte am Freitag (12.12.) im NDR, die Entscheidung sei „rechtswidrig“ und der Mandant habe „durch die Medien davon erfahren“.
Auch Gerhard Schröder habe laut Nagel keine Gelegenheit gehabt, sich vor dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss zu erklären. Der Bundestag hat sich seinerseits zu Schröders Berufung nicht geäußert.
Der 78-jährige deutsche Altkanzler pflegt seit den 2000er-Jahren eine enge Beziehung zum russischen Präsidenten, 2004 bezeichnete er Putin sogar als „perfekten Demokraten“. Als Mentor des derzeitigen sozialdemokratischen Bundeskanzlers Olaf Scholz verließ er im Mai den Vorstand des russischen Ölkonzerns Rosneft und erklärte, er sei aus dem Aufsichtsrat des Gasriesen Gazprom ausgeschieden.
Auch bei der Nord Stream AG, der umstrittenen Gaspipeline zwischen Russland und Deutschland, ist der Altkanzler stark involviert.
Rund 15 Ortsverbände der SPD haben Sanktionen gegen Schröder bis hin zum Parteiausschluss gefordert. Aber am vergangenen Montag (8) beschloss die Partei, ihn unter ihren Mitgliedern zu behalten.
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